Haftungsausschluß

Der Fahrer des Quad / Mietfahrzeugs fährt selbstverantwortlich.
Bei Fahrlässigkeit oder irgendwelcher Schäden am Fahrzeug , die durch den Fahrer
Verursachacht werden trägt der Fahrer die Reparaturkosten und Ausfallkosten.

Es darf weder mit Medikamenten noch mit Drogen ein solches Fahrzeug bewegt werden.

Hiermit bestätige ich dass ich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 / B bin.
Außerdem bestätige ich das ich eine ausreichende Einweisung erhalten habe die mich zum Fahren
auf öffentlichen Straßen und Wegen befähigt.

Sicherheitsunterweisung

Es gilt während der gesamten Fahrt / Tour die Straßenverkehrsordnung. Den Anweisungen der Tourguides ist unbedingt folge zu leisten. Im bereich von Ampeln / Kreuzungen etc. sind Sie selbst verantwortlich für Ihr handeln.
Sollte durch Nichtbeachtung einer Anweisung grob fahrlässig gehandelt werden, sind dieser Schaden und der Gesamtschaden durch den Mieter zu zahlen.
Bei Kolonnenfahrten ist unbedingt ein Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten, auch hier gehen die Schäden zulasten den Verursacher bei nichtbeachtung. Auffahrschäden werden nicht durch die Haftpflichtversicherung bezahlt wenn Sie ein und demselben Halter gehören. Somit ist der Verursacher in der Pflicht den Schaden zu tragen.